KI-Chats können vor Gericht zum Beweismittel werden. Fälle aus den USA zeigen, welche Folgen das haben kann. Hans-Patrick Schroeder, Partner bei Freshfields und Spezialist für Corporate Litigation, erklärt die Rechtslage in Deutschland – und was Kommunikationsabteilungen für ihre KI-Governance daraus lernen sollten.
prmagazin: Herr Schroeder, wann ist Ihnen klar geworden, dass KI-Chatverläufe ein rechtlich relevantes Thema sein können?
Hans-Patrick Schroeder: Der erste Fall, auf den ich aufmerksam wurde, kam aus dem Strafrecht: Jemand hatte eine größere Anzahl von Autos beschädigt und anschließend einen Chatbot sinngemäß gefragt: „Können mich Kameras identifizieren?“ Und: „Muss ich ins Gefängnis, wenn ich das getan habe?“ Wenn ein solcher Chatverlauf bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wird, liefert er natürlich Hinweise darauf, dass diese Person die Tat begangen hat. Zumindest ist der Chat ein Indiz. Grundsätzlich spielt es aus rechtlicher Sicht keine Rolle, ob eine Aussage in einem Leserbrief in der Zeitung, auf Social Media oder in einem KI-Chat steht. Sie ist zu behandeln wie jedes andere Dokument.

Grundsätzlich spielt es aus rechtlicher Sicht keine Rolle, ob eine Aussage in einem veröffentlichten Leserbrief, auf Social Media oder in einem KI-Chat steht.
Hans-Patrick Schroeder
(Foto: Freshfields)
Welche Fälle wären in Unternehmen denkbar?
Bei einer Unternehmensübernahme stellte sich die Frage, ob der Käufer die Gründer der Zielgesellschaft aus dem Unternehmen drängen wollte. Wären die Gründer in der Gesellschaft verblieben, hätten sie möglicherweise eine Earn-out-Zahlung von 250 Millionen Dollar bekommen können. Ein Manager des Käufers hatte einen KI-Chat genutzt, um eine Strategie zu entwickeln, wie sich die Gründer aus der Gesellschaft drängen lassen. Das Beweismittel ist in diesem Fall nicht, was die KI antwortet, sondern was ich durch die Frage offenbare: meine Motive, meine Ziele, vielleicht auch das, was ich in dem Moment bereits weiß.
Unter welchen Voraussetzungen könnte auch ein deutsches Gericht die Vorlage von KI-Chatverläufen verlangen?
In Deutschland ist das relativ eng geregelt. Nach der Zivilprozessordnung kann ein Gericht anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter Urkunden oder andere Unterlagen vorlegt. Grundsätzlich gilt das auch für KI-Chats: Wenn eine Partei erfahren hat, dass die Gegenseite KI eingesetzt hat, und das vor Gericht geltend macht, muss unter Umständen auch in einem deutschen Prozess ein Chatverlauf vorgelegt werden. Als die Norm eingeführt wurde, befürchteten einige, dass diese Form der Urkundenvorlage zu weit gehen würde. Aber in der Praxis ist die Zahl der Entscheidungen überschaubar, in denen eine solche Anordnung wirklich eine Rolle gespielt hat.
Und so ein Chat kann dann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden?
Das sowieso. […]

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