Es geht um Vertrauen

Wenn Unternehmen Stellen streichen, zählt nicht nur das wirtschaftliche Argument. Für Führungskräfte stellt sich die Frage: Wer muss gehen – und nach welchen Regeln? In Teil zwei unserer Serie zum Arbeitsrecht beschäftigt sich André Kasten, Partner der Berliner Kanzlei Abeln Rechtsanwälte, mit dem Thema Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.

(Illustration: OpenAI/prmagazin)

Herr L., Leiter Kommunikation eines internationalen Konsumgüterkonzerns, las die Headline dreimal. Dann klappte er fassungslos den Laptop zu. „Wir müssen uns restrukturieren – es betrifft auch Ihre Abteilung“, hieß es in der Mail. Keine Vorwarnung, keine Gespräche, keine Hinweise in den letzten Wochen. Nur diese eine Nachricht – und die Frage: Wer bleibt, wer geht?

Wenn Stellen gestrichen werden, geht es selten nur um Zahlen. Es geht um Menschen. Für Führungskräfte sind betriebsbedingte Kündigungen eine besondere Belastungsprobe: fachlich, rechtlich, menschlich. Sie müssen begründet, begrenzt und korrekt umgesetzt sein. Sonst drohen nicht nur Klagen, sondern auch ein Vertrauensverlust im Unternehmen: Der Umgang mit Kündigungen entscheidet mit darüber, wie Führung wahrgenommen wird und ob die Arbeitgebermarke Schaden nimmt – oder Stärke zeigt.

Herr L. erinnert sich an eine Townhall vor einigen Monaten. „Wir stehen gut da“, hatte der Finanzchef gesagt. Jetzt sitzt L. in der Runde, die über den Abbau von 50 Stellen diskutiert – auch in der Kommunikation. „Wen können wir entbehren, ohne ein mediales Eigentor zu schießen?“, fragt ein Kollege.

Betriebsbedingte Kündigung: Was genau heißt das?

Im deutschen Arbeitsrecht sind betriebsbedingte Kündigungen kein Sonderfall. Sie gelten dann, wenn ein Unternehmen Stellen abbauen muss, ohne dass die betroffene Person etwas falsch gemacht hat. Es geht um wirtschaftliche Gründe: Auftragsrückgang, Standortschließung, Umstrukturierung, Kostensenkung.

Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist, dass der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt. Die Kündigung muss „dringend erforderlich“ sein, damit das Unternehmen seine wirtschaftliche Lage stabilisieren oder verbessern kann. Das klingt nüchtern – ist aber juristisch ein eng gefasster Rahmen. Und die Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit sind hoch.

Sozialauswahl: ein Wort mit Gewicht

Wer geht und wer bleibt, darf nicht willkürlich entschieden werden. Die sogenannte Sozialauswahl ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei zählen vier Kriterien: […]

Weiterlesen? Den vollständigen Beitrag lesen sie exklusiv in der prmagazin-Printausgabe August 2025.

Möchten Sie ein Jahres- oder Probeabo abschließen oder ein Einzelheft bestellen? Hier geht’s zum prmagazin-Shop.