Strategiewechsel, Budgetkürzung, Reorganisation – Zielvereinbarungen können rasch entwertet werden. Für Führungskräfte ist dann entscheidend, ob die vereinbarten Ziele noch erreichbar sind und notwendige Anpassungen rechtzeitig verhandelt und dokumentiert werden. Arbeitsrechtler André Kasten von der Kanzlei Abeln Rechtsanwälte erläutert Fallstricke und Lösungen.

Variable Vergütung ist auf Führungsebene Standard: Boni sollen Leistung belohnen und Verhalten steuern. Das funktioniert allerdings nur, wenn Ziele klar, erreichbar und verlässlich sind. Doch das ist immer seltener der Fall: Unternehmen ändern ihre Strategie, kürzen Budgets und bauen Bereiche um, während die zu Jahresbeginn vereinbarten Ziele unverändert weitergelten. Was als Anreizsystem gedacht war, wird so schnell zum Streitfall – rechtlich wie menschlich.
Der Fall: Marketingdirektor mit Zielen von gestern
Wie das passieren kann, zeigt der Fall von Martin S., Marketingdirektor eines Technologieunternehmens. Zu Jahresbeginn vereinbart er mit der Geschäftsführung seine Ziele: Im Mittelpunkt stehen die Launchkampagne für ein neues Produkt, ambitionierte Vorgaben zur Leadgenerierung und ein Markenrelaunch. Rund 40 Prozent seiner Vergütung sind an die Zielerreichung gekoppelt
Im Frühjahr ändert sich die Lage grundlegend: Der Produktlaunch wird aufs nächste Jahr verschoben, das Marketingbudget um ein Drittel gekürzt und mehrere erfahrene Teammitglieder müssen wegen einer Reorganisation das Unternehmen verlassen. Als er die Geschäftsführung darauf hinweist, dass seine Ziele unter diesen Bedingungen nicht mehr erreichbar seien, wird er vertröstet: Man werde das „am Jahresende fair bewerten“. Schriftlich festgehalten wird nichts.
Am Jahresende bescheinigt ihm das Unternehmen eine Zielerreichung von 35 Prozent – und zahlt einen entsprechend niedrigen Bonus. Martin S. fühlt sich doppelt bestraft: Er muss die Folgen der strategischen Kursänderung der Unternehmensführung tragen und verliert dadurch auch noch einen erheblichen Teil seiner Vergütung.
Zielvereinbarung oder Zielvorgabe?
Rechtlich kommt es entscheidend darauf an, ob Ziele gemeinsam vereinbart oder einseitig vorgegeben werden. […]

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