Bonus trotz Austritt

Bonuszahlungen sind oft an das Kalenderjahr gekoppelt. Doch wer vorzeitig geht, hat nicht automatisch verloren. In Teil drei unserer Serie zum Arbeitsrecht erklärt André Kasten, Partner der Berliner Kanzlei Abeln Rechtsanwälte, was Führungskräfte über Anspruch, Gestaltung und Risiken von Boni wissen sollten.

(Illustration: Illustration: OpenAI/prmagazin)

Zum Jahresende wird gerechnet. Budgets, Zielerreichung, Vergütung. Und oft auch: Boni. In vielen Unternehmen sind leistungsbezogene Bonuszahlungen ein selbstverständlicher Teil der Vergütungsstruktur – insbesondere auf Führungsebene. Doch was passiert, wenn eine Person das Unternehmen vorzeitig verlässt? Besteht dann trotzdem ein Anspruch?

Diese Frage stellte sich auch Anna S., Kommunikationschefin eines Energieunternehmens, als sie sich im September 2024 einvernehmlich von ihrem Arbeitgeber trennte. Die strategische Neuausrichtung des Konzerns hatte zu Reibungsverlusten geführt – auch im Vorstand. Ihre Ziele für das laufende Jahr hatte sie im Juli bereits erreicht. Doch der vereinbarte Bonus war an das Jahresende gekoppelt. „Mir war klar: Wenn ich das nicht explizit regle, gehe ich mit leeren Händen“, erinnert sie sich.

Solche Situationen entstehen häufiger, als man denkt. Kündigungen im Sommer, Wechsel zum Jahresende, Vertragsauflösungen zum Quartalsende – all das wirft die Frage auf: Verfällt der Bonus automatisch, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum 31. Dezember besteht? Viele glauben: ja. Die Antwort der Arbeitsgerichte lautet aber immer öfter: nein. […]


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