Führen aus der Ferne

Remote Work, hybride Teams, digitale Tools: Führung wird ortsunabhängiger. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist arbeitsrechtlich zulässig. In Teil vier unserer Serie zum Arbeitsrecht erklärt André Kasten, Partner der Berliner Kanzlei Abeln Rechtsanwälte, was Führungskräfte beachten sollten.

(Illustration: OpenAI/prmagazin)

Die Arbeitswelt ist im Wandel – das ist längst keine Neuigkeit mehr. Führung findet heute nicht mehr ausschließlich im Büro statt, sondern zwischen Homeoffice, Projektstandorten, Zeitfenstern und Tools. Videokonferenzen ersetzen die bisherigen Meetings, asynchrone Kommunikation ersetzt Präsenz. Und viele Führungskräfte erleben, wie sich das eigene Führungsverständnis verändert: weg vom direkten Zugriff, hin zur Steuerung auf Distanz.

So auch Stefan H., Kommunikationsleiter eines internationalen Maschinenbauers mit Hauptsitz in Stuttgart. Als das Unternehmen Ende 2021 große Teile seiner Kommunikationsabteilung ins Homeoffice schickte, stellte H. sein Führungsverständnis konsequent um: „Ich war vorher der Typ Präsenzführung: kurze Wege, Tür-zu-Tür-Kommunikation, spontane Rücksprachen. Aber irgendwann habe ich gemerkt: Nähe entsteht nicht nur durch Flurkontakte, sondern durch Verlässlichkeit und Struktur – auch digital.“

Doch mit der neuen Realität wachsen auch die rechtlichen Fragen. Denn Arbeitsrecht und Mitbestimmungssysteme sind für ein anderes Zeitalter entworfen worden – eins, in dem Führung sichtbar, greifbar und örtlich zuordenbar war. Die Folge: ein Spannungsverhältnis zwischen digitaler Flexibilität und rechtlichen Strukturen, das insbesondere für Führungskräfte relevant ist. […]


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