Rechtsanwalt Carsten Brennecke vertritt den CDU-Politiker Ulrich Vosgerau. Der hat am Potsdamer Treffen mit Rechtsextremen teilgenommen und sich anschließend gegen einzelne Aussagen in dem viel diskutierten Correctiv-Bericht über dieses Treffen gewehrt. Den Prozess flankiert Brennecke mit lautstarker PR. Mit Litigation-PR-Berater Armin Sieber streitet er über die Frage: Was kann und darf Litigation-PR? Und welche Rolle sollten Anwälte dabei spielen?

prmagazin: Beginnen wir mit einer Definitionsfrage. Was ist Litigation-PR?
Carsten Brennecke: Nach meinem Verständnis prozessbegleitende Kommunikation. Anwälte haben irgendwann gemerkt, dass man einen Prozess in der Öffentlichkeit verlieren kann, obwohl man ihn im Gerichtssaal gewonnen hat. Es geht also darum zu übersetzen: Was will der Mandant, wogegen geht er vor und wogegen nicht? Was sind seine Argumente? Das gab es schon immer, vor allem im Strafrecht, später dann auch im Äußerungsrecht. Eins meiner großen Vorbilder, Otto Schily, hat das in den 1970er Jahren in den RAF-Prozessen gemacht, da habe ich noch gar nicht gelebt.
Armin Sieber: Ich finde das alles richtig, möchte aber noch ergänzen: Litigation-PR begleitet jede Form von juristischer Auseinandersetzung, nicht nur Strafprozesse. In den USA zum Beispiel ist bei großen Zivilrechtsfällen viel Geld in Litigation-PR investiert worden. Denken Sie etwa an das Tobacco Master Settlement Agreement 1998, das Microsoft-Monopolverfahren zwischen 1998 und 2001 oder die Medienschlacht um die BP-Deepwater-Horizon Ölkatastrophe 2010. Wir sehen auch in unseren Mandaten von Hypo Alpe Adria über Dieselgate bis Wirecard, dass zivilrechtliche Auseinandersetzungen eine immer größere Rolle spielen.

und kommunikativen Interessen
meines Mandanten,
nicht dessen politische oder
moralische Sichtweisen.“
Carsten Brennecke

in einer Auseinandersetzung
um Blätter und Äste zu
streiten. Genau das machen
auch Sie im Correctiv-Streit.“
Armin Sieber
Herr Brennecke, im Zusammenhang mit der Correctiv-Recherche haben Sie argumentiert, dass es zudem darum geht, den Ruf Ihres Mandanten wiederherzustellen. Ist Reputationsmanagement nicht ein Job für PR-Berater?
Brennecke: Ich habe manchmal das Gefühl, dass PR-Agenturen hier – ketzerisch gesagt – ein Terrain verteidigen, das sie gekapert haben, das aber ursprünglich Anwaltsgeschäft war. Der Anwalt ist doch der Fürsprecher und Interessenvertreter seines Mandanten. Er hat also immer schon PR gemacht in dem Sinn, dass er die Mandantenposition erklärt hat.
Sieber: Da muss ich dazwischengehen. Mal abgesehen davon, dass nicht jeder Jurist automatisch auch ein guter Pressesprecher ist, haben wir doch völlig unterschiedliche Aufgaben. Der Jurist neigt dazu, sich in einer Auseinandersetzung um Blätter und Äste zu streiten. Genau das machen auch Sie im Correctiv-Streit. Der PR-Spezialist dagegen beschreibt den ganzen Wald. Kommunikationsleute nutzen zudem ein breiteres Instrumentarium als Anwälte. Wobei Letzteres – zugegeben – für Herrn Brennecke nicht gilt. Er hat alle Register gezogen: Er hat geframed. Er hat sich auf ein Strohmann-Argument konzentriert. Er hat einen Einzelaspekt rausgegriffen und ihn hochgeblasen.
Mit Strohmann-Argument meinen Sie Herrn Brenneckes Aussage, dass es in Potsdam nicht um die rechtswidrige Ausweisung deutscher Staatsbürger gegangen sei – obwohl Correctiv das so gar nicht behauptet hat?
Sieber: Richtig.
Brennecke: Correctiv hat durch Wertungen aber diese Fehlvorstellung entstehen lassen, und sie haben es geschickt so gemacht, dass es juristisch nicht angreifbar ist. Deshalb greife ich es in der Kommunikation an. […]

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Dieser Beitrag ist ein Auszug aus der prmagazin-Printausgabe Mai 2024.
