Welche rechtlichen Fallen lauern beim Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Kommunikation? Rechtsanwältin Anika Kruse ist Senior Associate bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper und Expertin für Presse- und Äußerungsrecht. Sie erklärt, welche Risiken Unternehmen kennen sollten – und wie sie sich gegen halluzinierende Tools wehren können.

prmagazin: Frau Kruse, KI spielt im Alltag von Kommunikationsprofis eine immer größere Rolle. Welche Risiken sehen Sie aus juristischer Perspektive?
Anika Kruse: Es gibt tatsächlich jede Menge Risiken – und zwar auf allen Ebenen. Wenn etwa als Input sensible, personenbezogene Daten in eine KI eingespeist werden, ergeben sich sehr schnell datenschutzrechtliche Probleme. Beim Output stellt sich hingegen die Frage, inwieweit dieser möglicherweise Rechte Dritter verletzt. Dies kann vor allem dann problematisch werden, wenn die Inhalte Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Und bei der anschließenden Nutzung sind darüber hinaus die Nutzungsbedingungen der Anbieter sowie bestimmte Kennzeichnungspflichten zu beachten.
Lassen Sie uns einmal ins Detail gehen. Inwiefern kann schon der Input, also das Prompten ein Problem sein?
In dem Moment, in dem Sie personenbezogene Daten von Kunden oder Mitarbeitenden – wie etwa Name, Alter oder Herkunft – in eine KI einpflegen, liegt eine Verarbeitung von Daten vor. Das kann vor allem auch deshalb problematisch sein, weil viele KI-Dienste Daten außerhalb der EU verarbeiten. Besonders heikel ist es, wenn die KI auf dieser Grundlage lernt und die Informationen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt als Output an andere Nutzer wieder ausspielt. Hier muss man extrem vorsichtig sein, insbesondere weil datenschutzrechtliche Verstöße hohe Bußgelder nach sich ziehen können. Natürlich sollte man ebenso vorsichtig sein, wenn es um Geschäftsgeheimnisse oder andere Interna geht.
Auch beim Output ergeben sich manchmal Probleme, wenn „halluzinierende“ KIs falsche Informationen erfinden. Wer haftet dafür?
Grundsätzlich haftet erst einmal derjenige, der unrichtige Aussagen über bestimmte Personen oder Mitbewerber veröffentlicht oder verbreitet. Das kann sowohl der einzelne Nutzer als auch das Unternehmen sein. Äußert sich ein Mitarbeitender für das Unternehmen – etwa als Pressesprecher oder durch die Veröffentlichung über einen Unternehmensaccount – ist das dem Unternehmen zurechenbar. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht zudem unabhängig vom Verschulden. Für ein Gericht ist es daher erst mal irrelevant, woher diese unrichtigen Informationen stammen. Gegen das Unternehmen könnten dann neben Unterlassungs- auch Berichtigungsund Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Haben Unternehmen keine Möglichkeit, selbst Ansprüche gegen KI-Anbieter geltend zu machen?
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